Informationen
Sie möchten sich/Ihr Kind in unserem Verein anmelden? Hier finden Sie das richtige Anmeldeformular.
Anmeldung im Verein >>> HIER
Zumba-Fitness kennt mittlerweile fast jeder: Das lateinamerikanische Tanz-Workout hat schon viele Fitnessstudios und Vereine erobert. Nun sind die Schwimmbäder an der Reihe, denn Zumba-Fitness gibt es jetzt auch im Wasser. Hier nennt man es „Aqua Zumba“. Wir stellen das sogenannte „Aqua Zumba“ erstmals in Holzminden vor. Eines haben Aqua Zumba und Zumba-Fitness gemeinsam: Der Spaß steht im Vordergrund. Nicht ohne Grund heißt das Motto „Take the Party to the Pool“. Beim Training darf laut mitgesungen und auch geplanscht werden – Aqua Zumba soll eher eine Pool-Party als ein gewöhnliches Training sein.
Zu weiteren Informationen zu unseren Aqua Zumba-Kursen geht es >>>HIER
Bei der Abzeichenprüfung kommt bei dem Punkt „Kenntnis der Baderegeln“ immer wieder die Frage auf, ob die Kinder die Regeln auswendig lernen müssen?
Kenntnis von Baderegeln bedeutet, dass die Baderegeln sinngemäß durch den Prüfling verstanden worden sind. Das Verständnis kann z.B. durch Fragen wie „Darf ich in einem Freibad oder See baden gehen, wenn es gewittert“ oder „Was sollten wir immer tun, bevor wir schwimmen gehen?“ überprüft werden. Hierzu können auch die Baderegeln im gemeinsamen Gespräch erarbeitet werden. Das bloße Auswendiglernen und Aufsagen der Baderegeln ist damit nicht gemeint.
Zu den Baderegeln geht es >>> HIER
10 einfache Tipps für ein harmonisches Miteinander auf der Trainingsbahn!
Wer sein Training regelmäßig in der Gruppe absolviert, kennt das Chaos nur zu gut. Anfänger die nebeneinander „baden“, Quasselstrippen die, die Wand blockieren und Halbstarke, die neben der Trainingsbahn ihre Arschbomben demonstrieren. Auf einer Bahn treffen Welten aufeinander, da sind problematische Situationen vorprogrammiert. Wenn sich alle an ein paar Regeln halten, wird es jedoch harmonisch im Becken.
Nimm Rücksicht!
Ist die Bahn voll, dann nimm Rücksicht auf Deine Mitschwimmer und verzichte beispielsweise auf Schmetterlingschwimmen, Rückenschwimmen sowie Paddles.
Sortiere Dich!
Du willst in der nächsten Einheit Brust schwimmen und Dein Trainingskollege Kraul? Dann lass ihn vor (es sei denn, Du bist schneller)! Das erspart unnötige Überholmanöver.
Der schnellere Schwimmer hat Vorrang!
Trainiert Dein Mitschwimmer auf Zeit oder ist schneller als Du? Dann behindere ihn nicht, halt ihn nicht unnötig auf und lass ihn durch.
Don`t change a running system!
Wechsel nicht plötzlich während einer Einheit die Schwimmart! (z.B. von Kraul auf Brust) So vermeidest Du „Auffahrunfälle“ und unnötige Bremsmanöver. Dein Hintermann wird es Dir danken!
Don`t touch my feet!
Die Füße des Vordermannes sind tabu! Nichts ist beim Schwimmen nerviger, als ständig an den Füße berührt zu werden. Halte lieber Abstand und konzentriere Dich auf Dein eigenes Tempo.
Kreisverkehr!
Schwimmen mehr als zwei Schwimmer auf einer Bahn, wird im Kreisverkehr geschwommen. Schwimme dann gegen den Uhrzeigersinn und bleibe in Schwimmrichtung immer am rechten Rand. Lass in der Mitte Platz zum Überholen. So vermeidest Du Kollisionen.
Deine 5 Sekunden!
Trainierst Du in einer Gruppe, lasse beim Start immer fünf Sekunden Abstand zum Vordermann. So kannst Du Dein eigenes Tempo schwimmen und bedrängst den Vordermann nicht. Achtung: Fünf Sekunden sind fünf Sekunden. Nicht drei, nicht vier und auch nicht sechs.
Zeit zu wenden!
Schwimmst Du im Kreisverkehr, dann steuere bei jeder Wende die Mitte der Bahn an. So können dicht hinter Dir schwimmende Kollegen ebenfalls problemlos die Richtung wechseln, ohne anhalten zu müssen.
Ist hinter dir ein schnellerer Schwimmer, so lasse ihn an der Wende vorbei. Du machst dich äußerst unbeliebt, wenn du noch kurz vor einem schnelleren Schwimmer startest, und dich dieser im Anschluss überholen muss. Falls Du an der Wand eine Pause einlegen möchtest, achte darauf, andere Schwimmer nicht zu blockieren.
Let`s talk!
Sprich mit Deinen Kollegen! Einige Dich mit ihnen auf die Stilart, eine Abgangszeit oder stimme Dich ab, wer vornweg schwimmt. So vermeidest Du unnötige Überholvorgänge und Chaos auf der Bahn. Verschiebe “Klatsch und Tratsch” jedoch auf die Zeit unter der Dusche.
Überholmanöver!
Wenn Du überholen musst, schere (wenn genügend Platz ist) zum Überholen in die Mitte der Bahn aus. Führe den Überholvorgang zügig durch und bringe ihn noch vor der nächsten Wende zum Abschluss. Ein Überholvorgang sollte jedoch nur dann gestartet werden, wenn sich das Tempo wirklich von dem des Vordermanns unterscheidet.
Wirst Du von einem Trainingskollegen überholt, behalte stets Dein Tempo bei und lasse den schnelleren Schwimmer vorbei.
Die Beitragshöhe einer Mitgliedschaft finden Sie >>> HIER
Wir sind ein kleiner Verein und auf die Eltern unserer Wettkampfschwimmer angewiesen. Daher sind helfende Hände immer gern gesehen.
Wir benötigen regelmäßig:
– Fahrer zu Trainingsstätten oder Wettkämpfen
– Kampfrichter auf Wettkämpfe
– Helfer um den jährlichen Swim Cup durchführen zu können (Auf-/Abbau, Kuchenbuffet, Sachspendensammler …)
– Schriftwart im Vorstand des Vereins
Also bitte unterstützen Sie uns. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Sprechen Sie uns an.
Kein Wettkampf ohne Kampfrichter!
Einige Eltern und auch Trainer haben in der Vergangenheit bereits an der zweitägigen Ausbildung zum Wettkampfrichter (WKR) teilgenommen, die mit einer kleinen Prüfung abschließt. Sie alle ermöglichen damit unseren Wettkampfschwimmern die Teilnahme an Wettkämpfen.
Bei einem Schwimmwettkampf kommen meist ca. 20-40 Kampfrichter zum Einsatz, die von den beteiligten Vereinen gestellt werden müssen. Ohne diese Kampfrichter kann kein Wettkampf stattfinden. Auch die Wasserfreunde müssen regelmäßig Kampfrichter für die verschiedenen Wettkämpfe stellen, an denen unsere Schwimmer teilnehmen. Je mehr Schwimmer starten, desto mehr Kampfrichter werden benötigt. Je mehr Kampfrichter wir dabei zur Verfügung haben, desto kürzer ist die Einsatzzeit für jeden Einzelnen.
Deshalb benötigen wir regelmäßig immer wieder neue Kampfrichter!
Die WKR-Ausbildung
Voraussetzung für die Teilnahme an der zweitägigen WKR-Ausbildung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Vorkenntnisse des Schwimmsports sind hilfreich, aber keine Bedingung. Die Ausbildung ist für die Teilnehmer kostenfrei. Die Teilnahmegebühr übernimmt der Verein.
Die Kampfrichterausbildung legen wir besonders den Eltern unserer jugendlichen Schwimmer ans Herz. Unterstützen Sie uns dabei, damit unsere Nachwuchsschwimmer auch weiterhin an möglichst vielen Wettkämpfen teilnehmen können.
Neueinsteiger erhalten durch die Kampfrichterausbildung ein besseres Verständnis für den Schwimmsport. Der Besuch eines Schwimmwettkampfes wird dadurch zu einem kurzweiligen Erlebnis und man kann hautnah dabei sein – als neutrales Mitglied des Kampfgerichtes.
Informationen zu den KR-Lehrgangsterminen des Bezirksschwimmverbandes Hannover sind auf der BSH-Homepage unter Lehrgänge zu finden.
Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bei Anja Gaede
Beendigung der Mitgliedschaft
Mehrmals in der Woche zum Training, Wettkämpfe mitmachen? Ist es doch nicht das Richtige für dich?
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich zum Jahresende / Halbjahresende (15. Mai bzw. 15. November) möglich. Verspätet eingehende Meldungen haben eine Verlängerung um ein weiteres Halbjahr zur Folge.
Satzung §6
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (von den beiden letzten Optionen gehen wir jetzt mal nicht aus)
2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres zulässig.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
– Wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
– wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins
– wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen
schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen.
4. Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei
Monate vergangen sind.
5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchen Gründen, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere
Beitragspflichten bleiben unberührt.
Die Schwimmabzeichen und besonders das Frühschwimmerabzeichen (Seepferdchen) und der Deutsche Jugendschwimmpass sind feste Bestandteile der Basisausbildung im Anfängerschwimmen.
Alle Abzeichen sollen motivieren und die Schwimmausbildung im Bewegungsraum Wasser unterstützen und begleiten. Ziel ist es, die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Wasser zu vervollständigen.
Für welches Abzeichen welche Aufgaben erfüllte werden müssen, erfährst Du >>> hier
Unser Ziel ist das Sportschwimmen, darum legen wir Wert auf sportgerechte Bekleidung (der Schwimmlernkurs für Kinder ist hiervon ausgenommen)
Schwimmanzug/Schwimmhose
Jede aktive Schwimmerin benötigt einen Schwimmanzug, möglichst mit fest gekreuzten Trägern. Jeder Schwimmer braucht eine Schwimmhose mit Band im Bündchen. Jegliche Schwimmbekleidung sitzt eher fest, in keinem Fall locker schlabberig – Boxershorts o.ä. bleiben zu Hause!
Schwimmkappe
Jeder Wettkampfschwimmer benötigt eine Sport-Schwimmkappe (also nicht Omas Rüschenmodell!). Vereins-Schwimmkappen haben wir vorrätig.
Haargummi
Für lange Haare ist es empfehlenswert, diese vorab zu einem Zopf zu binden. So kann jeder nach dem Tauchen oder Springen etwas sehen und braucht nicht erst alle Haare aus dem Gesicht zu wischen. Bei Schwimmern aus der Wettkampfgruppe passen die Haare so auch besser unter die Schwimmkappe.
Schwimmbrille
Schwimmbrillen sollten nur von sicheren Schwimmern benutzt werden. Im Schwimmlernkurs sind sie daher verboten. Schwimmbrillen sitzen recht eng und ergeben schon mal rote Ränder um die Augen. Eine Chlorbrille muss dem Gesicht angepasst sein.
Badeschlappen
Gut sind noch Badeschlappen und natürlich ein Handtuch, das sollte der Körpergröße angepasst sein.
In den Wintermonaten (Oktober bis April) finden unsere Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahren im Hallenbad in Holzminden statt.
Unser Schwimmlernprogramm stellt die Sicherheit und den Spaß im Wasser von Anfang an in den Vordergrund. Um sich sicher im Wasser bewegen zu können, sammeln die Kinder von Anfang an spielerisch Erfahrungen mit dem Wasser. Dadurch werden die Schwimmtechniken im Anschluss leichter und schneller erlernt. Hierzu gehören Kernelemente wie Tauchen, Atmen, Auftrieb, Schweben, Gleiten, Widerstandserfahrungen, Antreiben und Springen.
Die Kurse werden ohne Eltern durchgeführt. Die Eltern begleiten ihre Kinder in die Umkleide und holen sie dort wieder ab. Während des Kurses sorgt das ausgebildete Betreuerteam für die Sicherheit und den Spaß im Wasser.
Unser motiviertes Betreuerteam, bestehend aus geschulten Trainern und Trainerassistenten/tinnen, freut sich auf Sie und Ihre Kinder.
Zu weiteren Informationen zu unseren Schwimmlernkurs für Kinder geht es >>>HIER
Wettkämpfe sind das „Sahnehäubchen“ zum Training und man erntet die Früchte seines regelmäßigen Trainings.
Hier kann das Erlernte angewandt und gezeigt werden. Klar ist es blöd am Sonntag früh aufzustehen, aber es lohnt sich.
Selbstbewusstsein, Motivation, Freude an der Leistung oder auch mal Umgang mit einem Misserfolg kann ein Wettkampf bieten. Der Trainer kann den Trainingszustand seiner Schwimmer überprüfen und sein Training entsprechend ausrichten.
Wettkämpfe sind auch ein Mannschaftserlebnis. In dem man den ganzen Tag miteinander verbringt, kann man sich endlich mal richtig kennenlernen und über alles quatschen. Für Schwimmer, die sonst eher Einzelkämpfer sind, ist dies ganz besonders wichtig.
Bei einem Schwimmwettkampf kommen meist ca. 20-40 Kampfrichter zum Einsatz, die von den beteiligten Vereinen gestellt werden müssen. Ohne diese Kampfrichter kann kein Wettkampf stattfinden. Auch die Wasserfreunde müssen regelmäßig Kampfrichter für die verschiedenen Wettkämpfe stellen, an denen unsere Schwimmer teilnehmen. Je mehr Schwimmer starten, desto mehr Kampfrichter werden benötigt. Je mehr Kampfrichter wir dabei zur Verfügung haben, desto kürzer ist die Einsatzzeit für jeden Einzelnen.
Also bitte unterstützen Sie uns und lassen sich zum Kampfrichter ausbilden. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Sprechen Sie uns an.
Der Fachteil Schwimmen der Wettkampfbestimmungen (WB) schreibt unseren Schwimmern vor, wie sie sich im Wasser zu bewegen haben. Wer dies im Wettkampf nicht tut wird disqualifiziert.
§ 125 Start
1) Der Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen erfolgt durch Sprung, beim Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel erfolgt der Start im Wasser.
2) Zu Beginn eines Wettkampfes fordert der Schiedsrichter die Sportler durch mehrere kurze Pfiffe auf, sich auf den Start vorzubereiten.
3) Nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Sportler
a) zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, unverzüglich auf den Startblock und verbleiben hier.
b) zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel unverzüglich ins Wasser. Nach einem zweiten langen Pfiff nehmen die Sportler unverzüglich die Startposition ein. Sie müssen sich mit dem Gesicht zur Startwand mit beiden Händen an den Startgriffen (so weit möglich) aufstellen. Es ist nicht erlaubt, in oder auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen über den Rand der Überlaufrinne zu beugen. Die Rückenstarthilfe kann ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn baugleiche Modelle vom Ausrichter / Veranstalter für alle Sportler zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist jedem Sportler selbst überlassen, es müssen jedoch die zur Verfügung gestellten Rückenstarthilfen Verwendung finden. Rückenstarthilfen sind nur dann zulässig, wenn sie den von der FINA in ihren Bäderrichtlinien (Facilities Rules) dargestellten Voraussetzungen entsprechen. Beim Einsatz der Rückenstarthilfe müssen die Zehen beider Füße mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen.
4) Sobald die Sportler und Kampfrichter auf den Start vorbereitet sind, übergibt der Schiedsrichter dem Starter mit dem Zeichen des ausgestreckten Armes die weitere Startabfolge. Der Arm des Schiedsrichters muss in der ausgestreckten Position verharren, bis der Start vollzogen ist. Mit der Herunternahme des Armes während des Startvorganges zeigt der Schiedsrichter dem Starter den Abbruch des Startvorganges an.
5) Auf das Kommando des Starters „AUF DIE PLÄTZE“ nehmen die Sportler sofort ihre Starthaltung ein:
a) beim Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, mit mindestens einem Fuß an der Vorderkante des Startblocks.
b) beim Start zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel im Wasser. Wenn alle Sportler die Starthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten, gibt der Starter das Startsignal.
6) Der Veranstalter einer Wettkampfveranstaltung muss mit der Ausschreibung festlegen, ob die Wettkämpfe nach der Ein-Start-Regel oder der Zwei-Start-Regel ausgetragen werden.
7) Der Schiedsrichter und der Starter sind berechtigt zu entscheiden, ob der Start einwandfrei ist. Erkennen sie auf Fehlstart, wird bei der Ein-Start-Regel jeder Sportler, der vor dem Startsignal startet, nach Beendigung des Wettkampfes disqualifiziert. Sie müssen bei der Zwei-Start-Regel bei dem ersten Fehlstart die Sportler zurückrufen.
8) Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal (Schuss, Hupe, Pfiff) sein, es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen, und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlstartleine fallen gelassen werden.
9) Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Sportler ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten. Beim zweiten Start ist jeder Sportler zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Wettkampf fortzusetzen. Der betroffene Sportler ist nach Beendigung des Wettkampfes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Sportler sind über die zu erwartende Bestrafung zu belehren, dann erfolgt der nächste Start.
10) Der Starter muss dem Schiedsrichter die Sportler melden, die den Start verzögern, einer Anweisung absichtlich nicht folgen oder sich sonst beim Start nicht korrekt verhalten. Diese Sportler können durch den Schiedsrichter disqualifiziert werden.
§ 126 Freistilschwimmen
1) Freistil bedeutet, dass der Sportler in einem so bezeichneten Wettkampf jede Schwimmart schwimmen darf, mit der Ausnahme, dass in einer Lagenstaffel oder im Lagenschwimmen jede andere Schwimmart außer Brust-, Schmetterlings- oder Rückenschwimmen geschwommen werden darf.
2) Beim Wenden bzw. beim Zielanschlag im Freistilschwimmen muss der Sportler die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren.
3) Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem Sportler jedoch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel.
§ 127 Rückenschwimmen
1) Beim Startsignal und bei jeder Wende muss sich der Sportler in Rückenlage abstoßen und während des ganzen Wettkampfes auf dem Rücken schwimmen, außer bei der Wendenausführung. Die Rückenlage kann dabei eine Rollbewegung des Körpers um weniger als 90 Grad aus der Rückenlage heraus enthalten; die Haltung des Kopfes ist nicht ausschlaggebend.
2) Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem Sportler jedoch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen; an diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.
3) Bei der Wendenausführung muss der Sportler die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren. Während der Wende dürfen die Schultern über die Senkrechte in die Brustlage gedreht werden, worauf unverzüglich ein kontinuierlicher, einfacher Armzug oder Doppelarmzug ausgeführt werden darf, dem die eigentliche Wendenbewegung unverzüglich folgt. Der Sportler muss in die Rückenlage zurückgekehrt sein, wenn er die Beckenwand verlässt.
4) Beim Zielanschlag muss sich der Sportler in Rückenlage befinden und die Wand der eigenen Bahn mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren.
§ 128 Brustschwimmen
1) Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt. Während des ganzen Rennens muss der Bewegungszyklus aus jeweils einem Armzug und einem Beinschlag, in dieser Reihenfolge, bestehen. Dem letzten Armzug vor der Wende oder beim Zielanschlag muss kein Beinschlag folgen.
2) Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen.
3) Die Hände müssen auf, unter oder über der Wasseroberfläche von der Brust nach vorne geführt werden. Dabei müssen die Ellenbogen stets unter Wasser sein, außer beim letzten Armzug zum Anschlag an der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug zum Zielanschlag. Die Hände müssen an oder unter der Wasseroberfläche nach hinten gebracht werden. Dabei dürfen sie nicht weiter als bis zu der Hüfte nach hinten gebracht werden.
4) Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen. Beim Beinschlag müssen die Füße bei der Rückwärtsbewegung auswärts gedreht sein. Bewegungen der Beine in Form eines Wechselbeinschlages oder Delfinbeinschlages sind nicht erlaubt. Die Füße dürfen die Wasseroberfläche durchbrechen, vorausgesetzt, dass die Abwärtsbewegung nicht in der Form eines Delfinbeinschlages fortgesetzt wird.
5) Bei der Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt.
6) Während eines jeden vollständigen Bewegungszyklus muss der Sportler mindestens einmal mit einem Teil des Kopfes die Wasseroberfläche vollständig durchbrochen haben.
7) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler, bevor er an die Wasseroberfläche zurückkehrt, einen vollständigen Bewegungszyklus unter Wasser ausführen, ohne mit dem Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen zu haben. Er darf vor dem ersten Brustbeinschlag zu jeder Zeit einen einzigen Delfinbeinschlag ausführen. Während des ersten Bewegungszyklus darf er einen vollen Armzug bis zu den Oberschenkeln ausführen. Der Kopf des Sportlers muss beim zweiten Bewegungszyklus nach Start und Wenden die Wasseroberfläche während der Rückwärtsbewegung der Arme vollständig durchbrochen haben, und dies, bevor die Hände nach innen gedreht und wieder
nach vorne gebracht werden.
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
1) Ab Beginn des ersten Armzugs nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt.
2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Es ist dem Sportler erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein, sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende
oder bis zum Ziel.
3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden.
4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine
brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig.
5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Sportler mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden
Händen ist nicht erlaubt.
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.
2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Nach der Wende muss der Sportler in die Brustlage zurückgekehrt sein, bevor ein Armzug oder Beinschlag ausgeführt wird.
3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.
Diese Gegenstände benötigst Du auf einem Wettkampf.
Am besten du packst selbst deine Wettkampfbekleidung in eine große geräumigen Tasche:
1. Badekappe + Reservekappe (falls die Badekappe mal plötzlich reißt)
2. Schwimmbrille + Reserve (falls das Band mal reißt). Die Brille hast Du im Training schon mehrfach getragen und sie sitzt perfekt.
3. Mehrere Schwimmanzüge/-hosen
4. Badeschlappen (denn kalte und nasse Füße sind keine Wettkampfgrundlage)
5. mehrere Handtücher
6. faltbarer Campingstuhl
7. Vereins T-Shirt, Shorts
8. Haarband
9. Tüte für nasse Sachen
10. Waschkram (Duschgel/ Haarbürste …)
11. Obst (Banane), leichtes Brot, gekochte Nudeln, Saft; alles in Plastikdosen/-flaschen
12. 1,- + 2,- €-Münze für den Schrank (den Du Dir manchmal teilen musst)
13. Mütze
Für einen Freibadwettkampf kommt noch folgendes dazu:
1. Trainingsanzug / warme Überziehsachen
2. Sonnencreme
3. Cappy
Das ist natürlich ganz unterschiedlich.
Das Seepferdchenabzeichen ist erst der Anfang und hilft Ihrem Kind sich in einer Notsituation an den Beckenrand/Ufer zu retten. Um sicher Schwimmen zu können, braucht Ihr Kind zusätzlich etwa 30 Stunden Schwimmtraining.
Zum ausgebildeten Schwimmer braucht man etwa 300 Stunden Training. Dann kann ihr Kind alle Schwimmarten, beherrscht alle Strecken und hat Wettkampf- und Trainingserfahrung gesammelt. Das wären bei 1x Training pro Woche über 7 Jahre.
Schwimmen ist schon eine sehr trainingsintensive Sportart, macht aber Spaß auf allen Ebenen.